Rechtsprechung
OVG Saarland, 21.12.2021 - 2 B 257/21, 2 D 258/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 6 Abs 1 EWGAssRBes 1/80, Art 7 S 1 EWGAssRBes 1/80, § 31 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 31 Abs 2 AufenthG 2004
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund eheliche Lebensgemeinschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Bindungswirkung; Härte; Lebensgemeinschaft; Mindestehebestandszeit; Trennung; Verlängerung; Beschwerde: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- rechtsportal.de
Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Bindungswirkung; Härte; Lebensgemeinschaft; Mindestehebestandszeit; Trennung; Verlängerung; Beschwerde: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 14.10.2021 - 6 L 1043/21
- OVG Saarland, 21.12.2021 - 2 B 257/21, 2 D 258/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 10.11.2017 - 13 ME 190/17
Addition; Ehe; eheliche Lebensgemeinschaft; Fiktionswirkung; faktischer Inländer; …
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2021 - 2 B 257/21
[Vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.11.2017 - 13 ME 190/17 -, juris] Die Vielfalt der von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ausgestaltungsmöglichkeiten der familiären Lebensgemeinschaft lässt es nicht zu, schematische oder allzu enge Mindestvoraussetzungen für das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu formulieren.[Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.11.2017 - 13 ME 190/17 -, juris].
- VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 ZB 20.1221
Verlängerung der wegen Eheschließung erteilten Aufenthaltserlaubnis nach der …
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2021 - 2 B 257/21
[Vgl. VGH München, Beschluss vom 30.6.2021 - 19 ZB 20.1221 -, juris]. - VGH Bayern, 18.08.2020 - 10 CS 20.1632
Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2021 - 2 B 257/21
Dabei kann dahinstehen, ob für den Antragsteller auf eine Mindestdauer des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft von zwei Jahren (nach der früheren Fassung des AufenthG) [Vgl. VGH München, Beschluss vom 18.8.2020 - 10 CS 20.1632 - (juris), wonach die Verlängerung der Mindestdauer des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft zum 1.7.2011 von zwei auf drei Jahre eine "neue Beschränkung der Bedingungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt" i.S.d. Art. 13 ARB 1/80 darstellt.] oder von drei Jahren (entsprechend der aktuellen Fassung des AufenthG) abzustellen ist. - VG Bremen, 12.09.2023 - 6 K 1042/21
Erfahrungsstufe, Berücksichtigung einer Beurlaubung wegen öffentlicher Belange, …
Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2021 - 2 B 257/21
Am 21.9.2021 erhob der Antragsteller dagegen Klage (Az.: 6 K 1042/21) und beantragte im Wege einstweiligen Rechtsschutzes, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, dem Antragsgegner aufzugeben, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht durchgeführt werden dürfen, und diesen zu verpflichten, ihm weiterhin eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Aufenthaltsstatus zu erteilen.